Pflanzenbau
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Landkreis Main-Spessart
Kartierte Gewässerrandstreifen
Landwirte müssen an Gewässern einen Abstand von 5 Metern einhalten. Dort ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung der Feldstücke verboten. Das gilt an Fließgewässern und periodisch wasserführenden Gräben. Da die wasserführenden Gräben oft nicht eindeutig zu erkennen sind, führen die Wasserwirtschaftsämter (WWA) in Bayern Begehungen durch und erstellen Karten.
Wenn das Gewässer eindeutig zu erkennen ist, muss der Landwirt den Gewässerrandstreifen (GWR) in iBALIS erfassen und vor Ort einhalten. In Zweifelsfällen kann er das Ergebnis des WWA und die Veröffentlichung im Umweltatlas abwarten. In diesen Fällen ist der Stichtag der 01.07. jeden Jahres.
Wenn die vom WWA kartierten Gewässer im Umweltatlas eingepflegt sind, ist der Landwirt verpflichtet, am Gewässer einen Grünstreifen anzusäen (Selbstbegrünung ist auch möglich, wird nicht empfohlen).
Sachstand WWA Aschaffenburg
Seit 01.07.2022 sind die GWR Volksbegehren (VB) für Landkreis und Stadt Aschaffenburg im Umweltatlas veröffentlicht. Der Landkreis Main-Spessart ist bearbeitet und wird voraussichtlich am 01.07.2023 im Umweltatlas eingepflegt.
Die pflichtigen Gewässerrandstreifen VB wurden am 26.10.2022 auf der Internetseite des WWA Aschaffenburg veröffentlicht.
Gewässerrandstreifen im Landkreis Main-Spessart - WWA Aschaffenburg
An den kartierten Gewässerrandstreifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung der Feldstücke verboten. Eine Grünlandeinsaat lässt nach den Vorgaben der Düngeverordnung eine Grünlandnutzung einschließlich Düngung nach den Vorgaben der DüVo und den Einsatz von PSM für das Grünland, unter Beachtung der Abstandsregeln, weiterhin zu.
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie will bis spätestens 2027 für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreichen. Die Landwirtschaft ist dabei gefordert, ihren Nährstoffeintrag zu reduzieren. Drei Betriebe in der Region stehen beispielhaft für einen nachhaltigen, ressourcenschonenden Umgang mit Gewässern, Grundwasser, Boden und Klima. Mehr
Schwerpunkte
Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern, den roten und gelben Gebiete oder zur Erstellung einer Stoffstrombilanz relevant. Mehr
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät. Mehr
Jakobs-Kreuzkraut - eine große Gefahr für Pferde und Rinder
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Kreuzkraut-Arten wie Jakobs-Kreuzkraut, Wasser-Kreuzkraut oder Alpen-Kreuzkraut haben sich in den letzten Jahren unter anderem auf extensiv gepflegtem Grünland stark ausbreiten können. Durch den Gehalt an giftigen Alkaloiden besteht eine große Gefahr vor allem für Pferde und Rinder.
Ausführliche Informationen - LfL