Veranstaltungsnachbesprechung
Wer haftet bei Unfällen im Wald?

Was müssen Waldbesitzende tun, damit Spaziergänger, Radfahrer oder Pilzsammler sich gefahrlos im Wald bewegen können und nicht durch herabstürzende Äste, umfallende Bäume oder bei Baumfällungen verletzt werden?

Dass diese Frage viele Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen beschäftigt, zeigte die hohe Teilnehmerzahl an der Onlineveranstaltung „Wer haftet bei Unfällen im Wald“, die von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit weiteren Fachstellen organisiert wurde.

Pilzbefall - ein Grund für instabile Bäume

Pilzbefall kann ein Grund sein, warum Bäume instabil werden. Besonders problematisch sind Pilze, die das Holz lebender Bäume befallen. Die Bäume machen oft noch einen vitalen Eindruck, um dann unerwartet umzustürzen und im schlimmsten Fall Menschen schwer zu verletzen. Markus Blaschke, ausgewiesener Pilzexperte von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft gab einen kurzen Überblick über die wichtigsten Schadpilze, die je nach Standort der Bäume Maßnahmen erfordern. Viele lassen sich eindeutig nur durch die Fruchtkörper im Herbst erkennen. Anders verhält es sich beim Zunderschwamm: Seine großen Fruchtkörper sind ganzjährig am Baumstamm sichtbar. Er verursacht eine sogenannte Weißfäule, die das Holz stark schwächt. Bei Sturm können befallene Bäume leicht brechen. Stehen solche Bäume in der Nähe von Wegen, Straßen oder Parkplätzen, sollten sie aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Die meisten Schadpilze sind jedoch für Laien nicht eindeutig festzustellen.

Waldbesucher muss mit waldtypischen Gefahren rechnen

Totholzäste über einer Sitzbank, ein Baumstamm auf dem Weg, ein angesägter Baumstamm, abgestorbene Bäume am Straßenrand – beispielhaft zeigt dieses Foto wie Waldbesucher gefährdet sein können.Zoombild vorhanden

© Sora von Open AI , Katja Sander

Was muss der Waldbesitzende also konkret tun, um Gefahren abzuwenden? Welche Pflichten ergeben sich aus dem Waldbesitz? Hierzu referierte Katharina Fottner, von der Bayerischen Waldbauernschule. Ihre wichtigste Botschaft: Bei waldtypischen Gefahren, so hat der Bundesgerichtshof 2012 entschieden, haftet der Waldbesitzer nicht. Hierzu zählen Gefahren, die von lebenden und toten Bäumen ausgehen, wie herabhängende Äste, herumliegende Äste und Stämme oder umstürzende Bäume. Der Haftungsausschluss gilt auch für Waldwege, sofern diese mangels entsprechender Widmung keine öffentliche Straße darstellen. Allerdings darf dies nicht als Aufforderung zum Nichtstun aufgefasst werden. Gibt es akute Gefahren - wie beispielsweise ein umgestürzter Baum über einem Wanderweg, oder ein stark geschädigter Baum an einem Sitzplatz - dann sollten diese zeitnah beseitigt werden.

Strengere Anforderungen gelten im Umfeld von öffentlichen Wegen, Straßen oder Parkplätzen. „Hier sind sie verpflichtet regelmäßige Kontrollgänge selbst durchzuführen oder diese zu vergeben“, so Fottner. Sie riet dazu die Kontrollen zu dokumentieren und unterschiedliche Jahreszeiten für diese zu wählen. Kann der Waldbesitzer nachweisen, dass er regelmäßig oder situationsabhängig, z.B. nach Schneefall den Bestand überprüft hat, haftet er im Falle eines Personen- oder Sachschadens in der Regel nicht.

Weitere Informationen - Waldbesitzerportal Externer Link

Schranken, Zaunreste oder Holzpolter dürfen nicht zur Gefahr werden

Neben den typischen Waldgefahren gibt es auch sogenannte atypische, also menschengemachte Gefahren. Das können eine nicht ausreichend gekennzeichnete Absperrschranke, ein unzureichend gesicherter Holzpolter, ein liegender Wildschutzzaun oder durch Waldarbeiten verursachte tiefe Löcher im Waldweg sein. Mit diesen Gefahren muss der Waldbesucher nicht rechnen. Sie sollten daher beseitigt oder zumindest deutlich gekennzeichnet werden. Andernfalls kann der Waldbesitzer für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

In der abschließenden Fragerunde zeigte sich, wie hoch der Informationsbedarf ist. Nicht alle Fragen konnten aus Zeitmangel direkt an diesem Abend beantwortet werden. Für alle, die tiefer in dieses Thema einsteigen wollen, empfahl Katharina Fottner die zweitägige Schulung am 3. und 4. November in der Waldbauernschule in Kehlheim.

Anmeldung - Waldbauernschule/ Weitere Waldfachkurse Externer Link

„Sorgen Sie für die Sicherheit, die Sie sich selbst wünschen“, Katharina Fottner.