Praxisveranstaltung am 8. Mai 2026
Schulung zur Bestimmung von Grünlandpflanzen und problematischen Giftpflanzen

Blühende Wiese

Auch im Jahr 2026 werden bestimmte Kennarten im Dauergrünland über die sogenannte Ökoregelung 5 gefördert. Diese honoriert Leistungen zur Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen.

Ziel der Ökoregelung 5 ist die extensive Bewirtschaftung artenreicher Dauergrünlandflächen und der Erhalt wertgebender Pflanzenarten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass auf der Dauergrünlandfläche mindestens vier der vorgegebenen Kennarten vorkommen. Diese müssen nach einer festgelegten Methodik mit der FALBY-App erfasst werden.
Die Förderprämie beträgt derzeit 210 € pro Hektar. Die Beantragung der Ökoregelung erfolgt im Rahmen des Mehrfachantrags 2026.
Um die Kennarten sicher bestimmen und korrekt in der App erfassen zu können, bietet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Spessart e.V. eine Schulung im Sinngrund an. Weiterhin werden die naturschutzfachliche Bedeutung der Wiesen im Sinngrund erläutert sowie Rückdrängungs- und Vermeidungsmaßnahmen der Giftpflanzen Wasserkreuzkraut und Herbstzeitlose vorgestellt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

8. Mai 2026 • 13:30 Uhr - ca.15:30 Uhr
Kennarten im Dauergrünland
VeranstalterAELF Karlstadt in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Spessart e.V.
VeranstaltungsortTreffpunkt Parkplatz nördlich Obersinn - https://maps.app.goo.gl/VSBttg9Xk1NuN6Zj8
AnsprechpartnerJohannes Lieb
Telefon: 09353 7908-1061