Tierhaltung

Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.

    Meldungen

    Fachtagungen im Mai
    Wolfsabweisende Zäunung für Schafe und Ziegen

    Schafe Auf Weide

    © Karoline Schramm, AELF-KW

    Das Thema Wolf ist spätestens seit vergangenem Herbst bei uns in Unterfranken angekommen. Es wird uns auch in diesem Jahr weiterhin beschäftigen. In Zusammenarbeit mit dem Unterfränkischen Schäferverein geben wir Ihnen die Gelegenheit, sich intensiv mit wolfsabweisender effektiven Zäunungstechniken und dem fachgerechten Zaunaufbau zum maximalen Schutz zu beschäftigen.  

    Weitere Informationen - AELF Kitzingen-Würzburg Externer Link

    Fleckvieh noch besser machen
    Gesundheitszuchtprogramm G und R nimmt Fahrt auf

    Fleckviehkuh

    Tiere zu züchten, die den zukünftigen Rahmenbedingungen der Tierhaltung entsprechen, ist Kernaufgabe der Rinderzucht. Das Projekt Zuchtprogramm Gesundheit und Robustheit (G und R) verfolgt genau diesen Ansatz. 

    Weitere Infos - AELF Ansbach Externer Link

    Gutmütige, robuste Rasse
    Gelbvieh – ein erhaltenswertes fränkisches Kulturgut

    Kuh steht mit zwei Personen auf Kunstrasen in einer Halle

    Gelbvieh war bis weit in die 1970er Jahre in Unterfranken sowie in großen Teilen der mittelfränkischen Landkreise Neustadt/Aisch und Weißenburg-Gunzenhausen die Hauptrasse. 1960 gab es etwa 18.000 Herdbuchkühe im Gebiet, inzwischen sind es 1.200. Die Ursachen für den Rückgang sind vielfältig. 

    Weitere Infos - AELF Ansbach Externer Link

    Antragstellung im Juni möglich
    Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2024

    Ferkel in Außenstall

    © StMELF

    Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl wie z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu im Bereich der Schweinehaltung sowie bei der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Eine Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.  

    Weitere Infos - Staatsministerium Externer Link

    Der Verpflichtungszeitraum gilt von 01.07.2024 bis 30.06.2025.
    Für Mast- und Aufzuchtrinder werden 220 € je GV, für Mastschweine 70 € je Platz, für Zuchtsauen bis zu 150 € je Zuchtsau und für Aufzuchtferkel 32 € je Platz bis zur tierindividuellen Obergrenze gewährt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Teilnahme an BayProTier (unter anderem):

    • Außenklimareiz
    • vergrößertes Platzangebot
    • Teilnahme am Programm "geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern"

    Hinweis für erstmalige Antragsteller

    Die Zertifizierung des Qualitätssiegels GQB oder Bayerischen Bio-Siegel muss bis zur Antragstellung vorliegen. Ebenfalls wird bei einer Fördersumme von über 5.000 Euro bei konventionellen Betrieben eine Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen benötigt. Die Stellungnahme muss bis zur Antragstellung vorliegen. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden.

    WICHTIG: Melden Sie sich deshalb telefonisch bis spätestens 15.05.2024 an, wenn Sie eine Stellungnahme bzw. eine Zertifizierung eines Qualitätssiegels benötigen!
    Bei Anmeldung neuer Betriebe nach dem 15.05.2024 kann eine fristgerechte Abarbeitung vor Antragstellung nicht garantiert werden.

    Telefonische Anmeldung für fachliche Stellungnahme
    LKV e.V. und LKV Beratungsgesellschaft mbH
    Tel.: 0152 38850 440


    QAL GmbH
    Tel.: 08139 80270

    Telefonische Anmeldung für Zertifizierung
    LQB
    Tel.: 08139 9368-30

    Hinweis für Antragsteller 2023/2024

    Die Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen kann für die neue Antragstellung 2024 hergenommen werden. Bei größeren Änderungen im Betrieb, wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen, wird eine neue Stellungnahme benötigt. Diese muss bis zur Antragstellung vorliegen.
    Der Zahlungsantrag für die Förderperiode 2023/2024 muss im Juli bis August 2024 gestellt werden. Für die neue Förderperiode wird der Zahlungsantrag voraussichtlich gleich mit der Antragstellung beantragt.
    Bei Fragen zum Programm können Sie sich jederzeit an Ihre/n Ringberater/in, Fachberater/in Rindermast bzw. Schweinehaltung oder an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet L 2.2, wenden.

    Online-Infoveranstaltung am 2. Mai 2024, 20:00 Uhr
    BayProTier für Mast- und Milchviehbetriebe (Aufzuchtrinder)

    Mastrinder

    © Richard Schübel

    Am Donnerstag, 2. Mai 2024 um 20:00 Uhr findet eine bayernweite Online-Infoveranstaltung zu BayProTier für Betriebe mit Mast- und Aufzuchtrindern statt. Bernhard Schneider vom Staatsministerium stellt das Förderprogramm vor. Zudem erhalten Sie Informationen rund um die Antragstellung. 

    Online-Anmeldung Externer Link

    Online-Infoveranstaltung am 6. Mai 2024, 19:30 Uhr
    BayProTier für Betriebe mit Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Schweinemast

    Schwein liegt in einem Stall mit Stroh Clara Späth

    © AELF Töging

    Die Beraterteams zur Schweinehaltung an den überregionalen Sachgebieten 2.3T veranstalten in Zusammenarbeit mit den ÄELF und dem Staatsministerium am Montag, 6. Mai 2024 um 19:30 Uhr eine bayernweite Online-Infoveranstaltung zum Förderprogramm und zur Antragstellung BayProTier für Betriebe mit Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

    Teilnahme in Webex Externer Link

    Netzwerk Fokus Tierwohl, 7. und 8. Mai 2024
    Informationstage "Zukunftsorientierte Rindermast"

    Ein Fleckviehbulle und zwei Braunviehbullen in einer Strohbox

    © Tobias Hase / StMELF

    Wie kann die Rindermast zukunftsorientiert gestaltet werden? Antworten finden Sie bei den Informationstagen am 7. Mai in Triesdorf und am 8. Mai 2024 in Grub, jeweils von 8:30 bis 15:30 Uhr. Innovative Konzepte sollen Rentabilität, Umweltschutz und Tierwohl in Einklang bringen und die Sicherheit für Landwirte erhöhen. 

    Anmeldung und weitere Informationen - LfL Externer Link

    ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
    Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus

    Mastschweine

    Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früh­erken­nungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wild­schweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen. 

    Afrikanische Schweinepest - Staatsministerium Externer Link