Holz
Phytosanitäre (pflanzengesundheitliche) Kontrollen

Um das Risiko einer Ein- oder Verschleppung von Schadorganismen so gering wie möglich zu halten, unterliegt neben Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auch hölzernes Verpackungsmaterial der pflanzengesundheitlichen Kontrollpflicht. Bei Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union gelten die Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV). Entsprechende Regelungen werden derzeit auch auf EU-Ebene erarbeitet.

Hölzerne Verpackungsmaterialen und bestimmte Holzlieferungen, die beispielsweise von folgenden Schadorganismen befallen sind, dürfen aus Drittländern nicht eingeführt werden:

  • Asiatischer Laubholzbockkäfer
  • Kiefernholz-Nematode
  • Zitrus-Bockkäfer
  • Pilze wie der Pechkrebs an Kiefer
Die Lieferungen werden daher von Forstbeamten stichprobenartig kontrolliert. Dabei wird überprüft, ob die phytosanitären Standards eingehalten werden und das Holz von Schadorganismen befallen ist.

Pflanzengesundheit und Quarantäne - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link